Monatsschwerpunkt

KI-Kennzeichnungspflicht: Was Artikel 50 der KI-Verordnung von Ihrem Unternehmen verlangt

Artikel 50 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme zur Transparenz. Wo genau tritt Ihr Unternehmen in die Pflicht, was reicht als Kennzeichnung, und wie hoch ist das reale Risiko, wenn Sie es nicht tun?

Stand: 14.9.2026 · 3 Folgen · Schwerpunkt in Bearbeitung, die abschließende Bewertung folgt

  1. Folge 1 2.9.2026

    Einordnung · Governance, Recht und Risiko

    Chatbot, Marketingtext oder internes Werkzeug: Wo Artikel 50 tatsächlich greift

    Artikel 50 der KI-Verordnung trifft nicht nur Hersteller. Wer ein KI-System im eigenen Betrieb einsetzt, ist Betreiber, und Betreiber haben eigene Pflichten, je nachdem, wo im Unternehmen die KI arbeitet.

  2. Folge 2 7.9.2026

    Einordnung · Governance, Recht und Risiko

    Wann ist eine KI-Kennzeichnung ausreichend, und wann endet die Pflicht?

    Artikel 50 kennt eine Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte und für offensichtliche KI-Nutzung, aber keine vergleichbare für Bilder, Video und Deepfakes. Eine Einordnung, was als Kennzeichnung zählt und wo sie entfällt.

  3. Folge 3 14.9.2026

    Einordnung · Governance, Recht und Risiko

    Was ein Verstoß gegen Artikel 50 kostet, und was dazu heute nicht gesichert ist

    Die KI-Verordnung stellt Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht unter Bußgeld, und in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Ob schon jemand gezahlt hat, ist mit Stand heute nicht belegt. Eine ehrliche Risikoeinordnung.